KFZ Versicherung kündigen

In der Regel hat der Vertrag einer KFZ Versicherung eine einjährige Laufzeit, die zum 1. Januar eines jeden Jahres beginnt und zum 31. Dezember beendet ist. Ausnahmen sind unter anderem nur möglich, wenn im Laufe des Versicherungsjahres ein Wechsel des Fahrzeugs stattgefunden hat oder das KFZ den Halter gewechselt hat. Will man eine KFZ Versicherung kündigen, dann muss bis zum 30. November des Jahres das Kündigungsschreiben dem Versicherer vorliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch vor dem Vertragsende die Kündigung KFZ Versicherung erfolgen.

Vorzeitig die KFZ Versicherung kündigen

Außer dem Wechsel eines Fahrzeugs kann man bei einem Totalschaden die KFZ Versicherung kündigen. Ebenso verhält es sich, wenn das Fahrzeug verschrottet wird und es bei dem Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde, dann endet der Vertrag automatisch mit der Kündigung. KFZ Versicherung kann genauso nach einem regulierten Schadenfall gekündigt werden. Der Versicherer behält jedoch den Anspruch auf die volle Jahresprämie, deshalb wird davon abgeraten, die Kündigung KFZ Versicherung in diesem Fall zu schreiben. Des Weiteren kann man bei einer Erhöhung der Beiträge die KFZ Versicherung kündigen, wenn diese nach dem 30. November erfolgt, damit tritt das Sonderkündigungsrecht ein.

Wie die KFZ Versicherung kündigen

Auch die Kündigung der KFZ Versicherung muss gewissenhaft vorgenommen werden. Im Kündigungsschreiben muss unbedingt das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs enthalten sein und die Versicherungsnummer. Im Internet bieten viele Portale bereits eine Vorlage für die Kündigung der KFZ Versicherung. Dem Versicherer muss das Schreiben bis spätestens zum 30. November vorliegen. Will man die KFZ Versicherung kündigen, dann sollte das Schreiben mit einem Einschreiben mit Rückschein versendet werden, damit man einen Beleg über den Erhalt der Kündigung hat.

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