KFZ Versicherung wechseln

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die KFZ Versicherung wechseln, hierbei tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Zu den besonderen Kündigungsgründen, bei denen man die KFZ Versicherung wechseln kann, zählt beispielsweise der Wechsel des Fahrzeugs. Das heißt, wer sich ein neues Auto kauft, kann auch vor Ablauf des Versicherungsjahres einen KFZ Versicherungswechsel vornehmen. Ebenfalls kann man die KFZ Versicherung wechseln, wenn ein anderer Halter das Fahrzeug übernimmt, dann kann er sich selbst eine Versicherung auswählen. Des Weiteren kann bei Schadensfällen die Autoversicherung gewechselt werden oder auch bei einer Erhöhung der Versicherungsprämien. Bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz als AGB bekannt, der Versicherungsgesellschaft kann man gleichfalls die KFZ Versicherung wechseln.

Nicht ohne Vergleich die KFZ Versicherung wechseln

Vor einem KFZ Versicherungswechsel sollte immer ein unabhängiger Vergleich der einzelnen Anbieter vorgenommen werden, damit auch der bestmögliche Tarif ermittelt werden kann. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Leistungen gerichtet werden, die ein wichtiges Kriterium sind, wenn man die KFZ Versicherung wechseln will.

Kündigungsschreiben beim KFZ Versicherungswechsel beachten

Will man die KFZ Versicherung wechseln, dann muss ein ordentliches Kündigungsschreiben an den Versicherer gesendet werden. In diesem Schreiben sollte auf jeden Fall die Versicherungsnummer enthalten sein, auch das amtliche Kennzeichen sollte mit angegeben werden. Im Kündigungsschreiben muss kein Grund angegeben werden, weshalb man einen KFZ Versicherungswechsel vornehmen will. Das Kündigungsschreiben sollte stets als Einschreiben mit Rückschein dem Versicherer zugeschickt werden.

Besteht die Versicherung noch kein Jahr und man will trotzdem die KFZ Versicherung wechseln, kann der Vertrag auch nach einem teureren Kurztarif abgerechnet werden.

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