Treten Erhöhungen der KFZ Versicherungsprämien durch die Versicherungsgesellschaften in Kraft, dann kann jeder Versicherte das so genannte Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und seine KFZ Versicherung bei dem Versicherer kündigen. Die Erhöhungen der KFZ Versicherungsprämien müssen dem Versicherten vom Versicherer in einer schriftlichen Form mitgeteilt werden. Dieser hat dann nach Zustellung der Beitragserhöhung einen Monat Zeit, die KFZ Versicherung zu kündigen und bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abzuschließen.
KFZ Versicherungsprämien nach einem Schadensfall
Die KFZ Versicherungsprämien werden nach einem regulierten Schadensfall stets erhöht. Hierbei ist es sinnvoll, die kleineren Schäden selbst zu regulieren, um so keine Beitragserhöhung zu erhalten. Bei der jährlichen Zusendung der KFZ Versicherungsprämien weist der Versicherer darauf hin, bis zu welcher Schadenshöhe es angebracht ist, den Schaden selbst zu begleichen. Damit kann die bisherige Schadenfreiheitsklasse erhalten werden und die Beiträge für die KFZ Versicherung erhöhen sich nicht. Je länger der Versicherung kein Schaden angezeigt wurde bzw. diese ihn reguliert hat, umso niedriger werden die KFZ Versicherungsprämien.
KFZ Versicherungsprämien vergleichen
Bevor man eine KFZ Versicherung abschließt sollte an erster Stelle ein Vergleich der einzelnen Versicherer durchgeführt werden. Nur mit einem Vergleich kann man günstige KFZ Versicherungsprämien erhalten und kann dabei bares Geld sparen. Entscheidend bei den KFZ Versicherungsprämien sind dabei die schadensfreien Jahre des Versicherungsnehmers und der Fahrzeugtyp. Ebenfalls spielen der Fahrzeugtyp und die Regionalklasse bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge eine tragende Rolle. Je nach Versicherungsgesellschaft werden noch Sonderrabatte gewährt, diese können unter anderem für ein Carport, Garage, das Alter des Halters, die jährliche Kilometerleistung und noch vieles mehr gelten.